Wiedereinsetzungsantrag nach Ablauf der Jahresfrist: Versäumung eines Widerspruchs gegen eine Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle wegen Vorenthaltung eines im Wege der Ersatzzustellung zugestellten gerichtlichen Schriftstücks
Leitsatz
Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig, wenn die Fristversäumung dadurch verursacht worden ist, dass ein zuzustellendes Schriftstück von der Person, an die eine zulässige Ersatzzustellung erfolgte, dem Empfänger vorenthalten wurde.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:210116BIXZA24.15.0
Fundstelle(n): HFR 2016 S. 660 Nr. 7 NJW 2016 S. 8 Nr. 11 NJW-RR 2016 S. 638 Nr. 10 WM 2016 S. 1155 Nr. 24 AAAAF-67625