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BGH Urteil v. - IX ZR 84/13

Gesetze: § 133 Abs 1 InsO, § 286 ZPO

Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen Einziehung fälliger Zins- und Tilgungsraten in Kenntnis zukünftig drohender Zahlungsunfähigkeit des Kontoinhabers wegen Wegfalls öffentlicher Fördermittel

Leitsatz

Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung können auch dann unter dem Gesichtspunkt der erkannten drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu bejahen sein, wenn der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Handlung noch uneingeschränkt zahlungsfähig ist, aber bereits feststeht, dass Fördermittel, von denen eine kostendeckende Geschäftstätigkeit abhängt, alsbald nicht mehr gewährt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:210116UIXZR84.13.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 449 Nr. 8
BB 2016 S. 589 Nr. 10
DB 2016 S. 467 Nr. 8
DB 2016 S. 6 Nr. 8
DStR 2016 S. 15 Nr. 10
NJW 2016 S. 8 Nr. 10
NJW-RR 2016 S. 369 Nr. 6
WM 2016 S. 366 Nr. 8
ZIP 2016 S. 13 Nr. 7
ZIP 2016 S. 374 Nr. 8
KAAAF-67626

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