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BSG Urteil v. - B 3 KR 16/15 R

Gesetze: § 129 Abs 5 S 3 SGB 5 vom , § 129 Abs 5 S 3 SGB 5 vom , § 129 Abs 5 S 1 SGB 5, § 129 Abs 5c SGB 5 vom , § 129 Abs 2 SGB 5, § 70 Abs 1 S 2 SGB 5, § 31 Abs 1 S 5 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 11 Abs 1 ApoG, § 11 Abs 2 ApoG, § 17 Abs 4 ApoBetrO 1987, § 17 Abs 5 S 1 ApoBetrO 1987, Art 12 Abs 1 GG

Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Exklusivliefervertrag über Zytostatikazubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung - Leistungsausschluss aller anderen Apotheken

Leitsatz

Stellt eine Krankenkasse die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten durch Verträge mit Apotheken in der Weise sicher, dass sie im Wege der Ausschreibung einen auf ein bestimmtes Gebiet bezogenen Exklusivliefervertrag mit einer Apotheke schließt, sind alle anderen Apotheken von der Erbringung dieser Leistung zu Lasten der vertragsschließenden Krankenkasse in diesem Gebiet ausgeschlossen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:251115UB3KR1615R0

Fundstelle(n):
LAAAF-67656

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