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BVerwG Urteil v. - 6 C 18/14

Tatbestand

Die Beteiligten stehen als Pfarrer in einem Dienstverhältnis mit der Evangelischen Kirche im Rheinland; diese ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Die Klägerin ist Vorsitzende des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Kevelaer; sie war zeitweilig Superintendentin des Kirchenkreises Kleve. Der Beklagte ist als Seelsorger in einer Justizvollzugsanstalt tätig; er nahm früher vertretungsweise Dienste in der Kirchengemeinde wahr.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2015:251115U6C18.14.0

Fundstelle(n):
SAAAF-67700

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