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BVerwG Urteil v. - 6 C 20/14

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland; die Kirche ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Der Beklagte und seine Ehefrau stehen als Pfarrer in einem Dienstverhältnis mit dieser Kirche; der Beklagte ist als Seelsorger in einer Justizvollzugsanstalt tätig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2015:251115U6C20.14.0

Fundstelle(n):
CAAAF-67701

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