Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 4 C 15/14

Gesetze: § 43 VwGO, § 27c Abs 1 LuftVG, § 29b Abs 2 LuftVG

Abflugverfahren Flughafen Frankfurt am Main ("Südumfliegung")

Leitsatz

1. Bei der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO kann der Kläger den Zeitpunkt selbst bestimmen, zu dem das Bestehen oder Nichtbestehen eines streitigen Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll. Das gilt auch, wenn das Rechtsverhältnis auf einer Rechtsverordnung beruht.

2. (Lärm-)Betroffene können durch die Anordnung eines Flugverfahrens, die Ziele des Planfeststellungsbeschlusses vereitelt, nur dann in eigenen Rechten verletzt werden, wenn die Planungsziele gerade ihrem Schutz dienen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2015:101215U4C15.14.0

Fundstelle(n):
LAAAF-67711

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank