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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VS 2234/15

Gesetze: SVG § 88; SVG § 81; BVG § 30

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Gesundheitsstörung, die als Folge einer Wehrdienstbeschädigung festgestellt werden soll, muss sich durch Einordnung in eines der gängigen Diagnosesysteme (z. B. ICD-10, DSM IV) unter Verwendung der dortigen Schlüssel exakt bezeichnen lassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAF-67775

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