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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 585/13

Gesetze: SGB VI § 26; SGB VI § 58

Der Kläger begehrt von der Beklagten eine höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Zeit vom 1. Oktober 1990 bis 30. September 1993 zusätzlich als Anrechnungszeit wegen Hochschulausbildung, hilfsweise anstelle einer angerechneten Pflichtbeitragszeit.

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Fundstelle(n):
UAAAF-67867

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