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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 R 134/13

Gesetze: SGB II § 40a; SGB X § 107

Streitig ist, ob die Beklagte dem Kläger für die Zeit vom 1. Juni 2009 bis 31. Juli 2010 Rentenleistungen iHv 1.918,68 € auszuzahlen hat.

Fundstelle(n):
IAAAF-67884

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