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BFH Urteil v. - X R 53/13

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 5

Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente aus der Basisversorgung nach den Verhältnissen des Jahres nach dem Rentenbeginn

Leitsatz

1. Die Höhe des steuerfreien Teils einer Rente aus der Basisversorgung ist nach den Verhältnissen des Jahres zu ermitteln, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Rente schon im Jahr ihres Beginns für volle zwölf Monate bezogen wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 549 Nr. 4
HFR 2016 S. 523 Nr. 6
HAAAF-67935

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