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BFH Urteil v. - II R 45/13

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 11, ErbStG § 9

Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser; inhaltsgleich mit

Leitsatz

Der Erbe kann einer vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt des Erbfalls nicht festgesetzt wurde, selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, wenn er das für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständige Finanzamt zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 567 Nr. 4
BAAAF-67937

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