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BFH Beschluss v. - VII B 111/15

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, FGO § 81 Abs. 1

Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verzicht auf Vernehmung eines erkrankten Zeugen, wenn schriftliche Zeugenaussage vorliegt

Leitsatz

Verzichtet ein Verfahrensbeteiligter auf die Vernehmung eines erkrankten Zeugen, dessen schriftliche Zeugenaussage in der mündlichen Verhandlung verlesen wird, ist ihm zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge verwehrt, das Gericht habe gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstoßen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 579 Nr. 4
VAAAF-67939

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