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BFH Urteil v. - VII R 51/13

Gesetze: LuftVStG, AEUV Art. 107, AEUV Art. 108, EGRL 118/2008 Art. 1, EGRL 96/2003 Art. 14 Abs. 1 Buchstabe b, GG Art. 3 Abs. 1

Luftverkehrsteuerbescheide unionsrechtskonform; Luftverkehrsteuer keine Verbrauchsteuer; teilweise inhaltsgleich mit

Leitsatz

Die Luftverkehrsteuer ist nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Art. 1 der Richtlinie 2008/118/EG (VStSystRL) keine Verbrauchsteuer. Etwaige Verstöße der im LuftVStG geregelten Begünstigungen gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot (Ar. 107 Abs. 1 AEUV) führen nicht zur Aufhebung eines Luftverkehrsteuerbescheids.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 592 Nr. 4
SAAAF-67940

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