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BFH Beschluss v. - IX K 1/15

Gesetze: FGO § 128, FGO § 134, ZPO §§ 578 ff.

Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags; Auslegung einer sofortigen Beschwerde

Leitsatz

1. Die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags erfordert die schlüssige Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes.

2. Im Finanzprozess ist eine sofortige Beschwerde als einfache Beschwerde auszulegen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 586 Nr. 4
WAAAF-67943

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