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BGH Urteil v. - I ZR 92/14

Gesetze: § 3 Abs 3 Anhang Nr 5 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 UWG

Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und Prospekt-Werbung eines Supermarktbetreibers für ein Smartphone bei begrenztem Warenvorrat - Smartphone-Werbung

Leitsatz

Smartphone-Werbung

1. Die durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG verbotene Irreführung über die unzureichende Bevorratung kann nicht nur durch hinreichende Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse (den unzulänglichen Warenvorrat), sondern auch durch Einwirkung auf die relevanten Tatsachen selbst (Sicherstellung einer hinreichenden Lagerhaltung) vermieden werden.

2. Wirbt ein Unternehmen für das Angebot eines fremden Unternehmens, so unterliegt es gleichermaßen der durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG normierten Aufklärungspflicht und muss sich, wenn ihm die entsprechenden Kenntnisse fehlen, über die dem Angebot zugrunde liegende Bevorratung informieren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:170915UIZR92.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 577 Nr. 10
DB 2016 S. 8 Nr. 10
DB 2016 S. 827 Nr. 14
EAAAF-68318

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