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BGH Beschluss v. - VI ZB 33/15

Gesetze: § 524 ZPO, § 140 BGB

Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine unselbstständige Anschlussberufung

Leitsatz

Eine unzulässige Hauptberufung ist in eine unselbstständige Anschlussberufung umzudeuten, wenn die Voraussetzungen für eine zulässige Anschlussberufung vorliegen und die Umdeutung von dem mutmaßlichen Parteiwillen gedeckt wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:020216BVIZB33.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 1329 Nr. 18
NJW-RR 2016 S. 445 Nr. 7
FAAAF-68361

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