Erneuter Eigenantrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens: Rechtsschutzinteresse trotz bereits erfolgter Restschuldbefreiung in einem vorangegangenen Verfahren
Leitsatz
Dem Schuldner fehlt das für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn er den erneuten Eigenantrag mit dem Ziel der Erteilung der Restschuldbefreiung stellt, obwohl ihm innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Eröffnungsantrag bereits einmal die Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren erteilt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn in dem vorausgehenden Verfahren Forderungen einzelner Gläubiger möglicherweise zu Unrecht mit dem Zusatz der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung festgestellt worden sind.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:040216BIXZB71.15.0
Fundstelle(n): DB 2016 S. 7 Nr. 9 WM 2016 S. 431 Nr. 9 ZIP 2016 S. 19 Nr. 10 ZIP 2016 S. 532 Nr. 11 NAAAF-68380