Insolvenzanfechtung: Deckungs- und Schenkungsanfechtung einer mittelbaren Zuwendung in der Insolvenz auch des Leistungsmittlers
Leitsatz
Veranlasst ein Schuldner einen Mittler zur Erbringung von Leistungen, die aus seinem Vermögen stammen, an seinen Gläubiger, und fechten, nachdem sowohl der Schuldner als auch der Mittler in die Insolvenz geraten sind, beide Insolvenzverwalter die Leistungen an, schließt die auf die mittelbare Zuwendung gestützte Deckungsanfechtung durch den Insolvenzverwalter des Schuldners eine Schenkungsanfechtung durch den Insolvenzverwalter des Mittlers nur insoweit aus, als der Anfechtungsgegner das anfechtbar Erlangte tatsächlich an den Insolvenzverwalter, der die Deckungsanfechtung geltend macht, zurückgewährt (Ergänzung zu BGH, , IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:040216UIXZR42.14.0
Fundstelle(n): BB 2016 S. 577 Nr. 10 BB 2016 S. 657 Nr. 11 DB 2016 S. 7 Nr. 10 DB 2016 S. 701 Nr. 12 DStR 2016 S. 13 Nr. 14 NJW 2016 S. 1738 Nr. 24 WM 2016 S. 465 Nr. 10 ZIP 2016 S. 478 Nr. 10 HAAAF-68382