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BSG Urteil v. - B 5 RS 7/14 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Überprüfungsverfahren darüber, ob die Beklagte die bisherige Höchstwertfestsetzung von Arbeitsentgelten, die der Kläger während seiner Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR (Sonderversorgungssystem Nr 3 der Anl 2 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz <AAÜG>) tatsächlich erzielt hat, im sog Überführungsbescheid zurücknehmen und zusätzlich Verpflegungsgeld als weiteres Arbeitsentgelt feststellen muss.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:291015UB5RS714R0

Fundstelle(n):
ZAAAF-68405

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