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BMF - III C 2 - S 7208/11/10001 BStBl 2016 I S. 240

Umsatzsteuer; Unionsrechtskonforme Auslegung des § 10 Absatz 5 UStG

Bezug:

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I. Deckelung der Bemessungsgrundlage auf marktübliches Entgelt

Der , Skripalle, BStBl 1997 II S. 841) sowie nachfolgend der , BStBl 1997 II S. 840, , BStBl 2016 II S. 181, und , BStBl 2016 II S. 185) haben entschieden, dass die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG voraussetzt, dass die Gefahr von Steuerhinterziehung oder -umgehungen besteht. Hieran fehlt es im Ergebnis, wenn die Umsatzsteuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen an eine in § 10 Abs. 5 UStG benannte Person höher wäre als für vergleichbare Umsätze mit Endverbrauchern. Insoweit ist der Umsatz höchstens nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen. Mit dem KroatienAnpG zum wurde die von der Rechtsprechung vorgegebene Deckelung der Umsatzbesteuerung auf das marktübliche Entgelt in § 10 Abs. 5 UStG verankert. Die in diesem Zusammenhang stehenden , und , werden zeitgleich veröffentlicht. Im Nachfolgenden wird die aktuelle Verwaltungsauffassung in Abschnitt 10.7 Abs. 1 UStAE entsprechend angepasst.

II. Grundsätze des

Nach den Grunds...

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