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Ausländische gesetzliche Rentenversicherungen
Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
1. Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG – als Anlage beigefügt – erstellt, die als Arbeitshilfe beim Sonderausgabenabzug und der zutreffenden nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase genutzt werden kann.
Die Übersicht erstreckt sich im Wesentlichen auf die Staaten des EWR und der Schweiz sowie die Staaten Australien, Bosnien-Herzegowina, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro, Türkei und die USA. Mit dieser Auswahl wird die weitaus überwiegende Zahl der Fälle in der Praxis erfasst. Die in der Übersicht getroffene Aussage zum Besteuerungsrecht basiert auf dem Stand der Doppelbesteuerungsabkommen vom November 2005. Da eine fortlaufende Aktualisierung der Übersicht durch das Bundesministerium der Finanzen nicht vorgesehen ist, kann im jeweiligen Einzelfall die Zuweisung des Besteuerungsrechts von den Angaben in der Übersicht abweichen (z. B. wegen neuer Abkommen bzw. Änderung der Abkommen).
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Leistungen einiger in der Übersicht aufgeführten Rentenversicherungstr...