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BFH Urteil v. - VIII R 59/13

Gesetze: AO § 45, AO § 119, AO § 157, AO § 124 Abs. 3, AO § 125 Abs. 1, BGB § 1922

Steuerbescheid im Erbfall muss den Erfordernissen des § 157 AO genügen

Leitsatz

Ein Steuerbescheid, mit dem das Finanzamt einen Miterben für die Steuerschuld des vor Durchführung der Einkommensteuerveranlagung verstorbenen Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt, muss den Erfordernissen des § 157 AO genügen. Die Bezeichnung des Miterben als "Rechtsnachfolger" des Erblassers in diesem Kontext kann unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zur Bestimmung des Steuerschuldners genügen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 726 Nr. 5
ErbBstg 2016 S. 129 Nr. 5
YAAAF-68573

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