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Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen
Bezug: (BStBl 2013 I S. 1326)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 8 des o. g. BMF-Schreibens wie folgt gefasst:
„III. Zusammenballung von Einkünften i. S. d. § 34 EStG
1. Zusammenballung von Einkünften in einem VZ (>1. Prüfung)
8 1Nach ständiger Rechtsprechung (> BStBl 2002 II S. 180 m. w. N.) setzt die Anwendung der begünstigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG u. a. voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem VZ zufließen. 2Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen VZ ist deshalb grundsätzlich schädlich (> BStBl 2004 II S. 447, >1. Prüfung). 3Dies gilt nicht, soweit es sich um eine im Verhältnis zur Hauptleistung stehende geringfügige Zahlung handelt, die in einem anderen VZ zufließt (> BStBl 2011 II S. 27). 4 Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, eine geringfügige Zahlung anzunehmen, wenn diese nicht mehr als 10 % der Hauptleistung beträgt. 5 Darüber hinaus kann eine Zahlung unter Berücksichtigung der konkreten individuellen Steuerbelastung als geringfügig anzusehen sein, wenn sie niedriger ist als die tarifliche Steuerbegünstigung der Hauptleistung (> BStBl 2016 II S. 214). 6 BStBl 2010 II S. 46 BStBl 1993 II S. 831