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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 27/16

Gesetze: FGO § 104, FGO § 106, FGO § 155, ZPO § 169

Maschinelle Beglaubigung bei Zustellung eines Urteils nach FGO

Leitsatz

Wie bei der Zustellung eines Urteils oder anderer Entscheidungen genügt für die Zustellung des Gerichtsbescheids gemäß §§ 104, 106, 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 169 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) die Beglaubigung durch maschinelle Bearbeitung, versehen mit dem Gerichtssiegel, ohne handschriftliche Unterzeichnung.

Fundstelle(n):
UAAAF-68719

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