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BGH Beschluss v. - I ZB 44/14

Gesetze: § 5 Abs 2 S 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG

Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger Markenanmeldung erforderlichen Besitzstand - LIQUIDROM

Leitsatz

LIQUIDROM

Die Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG) kann nicht wegen der Beeinträchtigung eines Unternehmenskennzeichens (§ 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) verlangt werden, das keinen bundesweiten, sondern nur einen räumlich auf das lokale Tätigkeitsgebiet des Unternehmens beschränkten Schutzbereich aufweist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:151015BIZB44.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 641 Nr. 11
CAAAF-68871

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