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BGH Urteil v. - II ZR 333/14

Gesetze: § 235 HGB

Auflösung einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft: Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens

Leitsatz

Die Auflösung der stillen Gesellschaft, die als bloße Innengesellschaft über kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen verfügt, führt grundsätzlich zu deren sofortiger Beendigung. Dies gilt in gleicher Weise für eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, die als sog. „Innen-KG“ ausgestaltet ist, jedenfalls dann, wenn nur die Auflösung der stillen Gesellschaft beschlossen worden ist. Der auf Berechnung seines Auseinandersetzungsguthabens zum Zeitpunkt der Auflösung der stillen Gesellschaft gerichtete Anspruch des stillen Gesellschafters entsteht demgemäß nicht erst dann, wenn sämtliche Schulden des Geschäftsherrn (hier: einer GmbH & Co. KG) berichtigt sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:081215UIIZR333.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 719 Nr. 12
DB 2016 S. 6 Nr. 11
DB 2016 S. 644 Nr. 11
DStR 2016 S. 880 Nr. 15
NJW 2016 S. 6 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2016 S. 838
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2016 S. 443
WM 2016 S. 511 Nr. 11
ZIP 2016 S. 523 Nr. 11
QAAAF-68875

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