Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage - auch nach neuem Recht nicht Bestandteil des Regelbedarfs - keine gesonderte Erfassung - Schätzung - geeignete Schätzungsmethode - Rückgriff auf die mietrechtliche Rechtsprechung
Leitsatz
1. Auch nach der Rechtslage ab dem sind die Aufwendungen eines Hauseigentümers für den Strom zum Betrieb einer Heizungsanlage in die Berechnung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II einzustellen (Fortführung und Weiterentwicklung von = SGb 2012, 428).
2. Diese Aufwendungen sind der Höhe nach grundsätzlich einer Schätzung zugänglich.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2015:031215UB4AS4714R0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 10 Nr. 24 NJW 2016 S. 1982 CAAAF-68913