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BSG Urteil v. - B 4 AS 47/14 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 20 Abs 1 S 1 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2 vom , § 20 Abs 1 SGB 2 vom , § 5 Abs 1 RBEG, § 2 Nr 4 Buchst a BetrKV, § 202 S 1 SGG, § 287 Abs 2 ZPO, § 287 Abs 1 S 1 ZPO, § 287 Abs 1 S 2 ZPO, Art 3 Abs 1 GG

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage - auch nach neuem Recht nicht Bestandteil des Regelbedarfs - keine gesonderte Erfassung - Schätzung - geeignete Schätzungsmethode - Rückgriff auf die mietrechtliche Rechtsprechung

Leitsatz

1. Auch nach der Rechtslage ab dem sind die Aufwendungen eines Hauseigentümers für den Strom zum Betrieb einer Heizungsanlage in die Berechnung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II einzustellen (Fortführung und Weiterentwicklung von = SGb 2012, 428).

2. Diese Aufwendungen sind der Höhe nach grundsätzlich einer Schätzung zugänglich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:031215UB4AS4714R0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 24
NJW 2016 S. 1982
CAAAF-68913

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