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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 6 AS 1349/13

Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für die Ummeldung seines Telefon- und Internetanschlusses sowie eines Nachsendeantrages aufgrund eines im Februar 2012 erfolgten Umzugs.

Fundstelle(n):
MAAAF-68979

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