Mittelpunkt der Lebensinteressen im abkommensrechtlichen Sinne; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer verfassungsrechtlichen Frage; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Leitsatz
Der Mittelpunkt der Lebensinteressen im abkommensrechtlichen Sinne liegt jedenfalls dann in einem bestimmten Staat, wenn zu diesem Staat erstens die deutlich engeren persönlichen Beziehungen und darüber hinaus gewichtige wirtschaftliche Beziehungen bestehen und vorhandene wirtschaftliche Beziehungen zu einem anderen Staat nur gegenwartsbezogen sind und sich voraussichtlich abbauen werden.
Wird die grundsätzliche Bedeutung einer verfassungsrechtlichen Frage geltend gemacht, dann ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich.
Zur Darlegung eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 748 Nr. 5 KAAAF-69006