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BFH Beschluss v. - II B 67/15

Gesetze: FGO § 104 Abs. 2, FGO § 105 Abs. 4 Satz 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Übermittlung eines nicht verkündeten Urteils eines Einzelrichters vier Monate nach der mündlichen Verhandlung

Leitsatz

Übermittelt ein Einzelrichter das nicht verkündete Urteil erst knapp vier Monate nach der mündlichen Verhandlung an die Geschäftsstelle, ist es auf entsprechende Rüge aufzuheben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAF-69007

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