Ermittlung der Emissionsrendite bei Schuldverschreibungen; Kursverluste bei Hybridanleihen mit gestuften Zinsversprechen ohne Laufzeitbegrenzung und ohne Emissionsrendite
Leitsatz
1. Eine "hybride" Schuldverschreibung, die eine unendliche Laufzeit, im Insolvenzfall einen tiefen Nachrang aufweist und nach einer Phase der Festverzinsung unter Anknüpfung an einen Index variabel verzinst wird, hat keine Emissionsrendite, auch wenn sie im Zeitpunkt der Emission aufgrund von Zinsuntergrenzen in der variablen Phase eine geringfügige Mindestverzinsung ausweist, die Gesamtverzinsung aber im Wesentlichen von der im Zeitpunkt der jeweiligen Emission nicht kalkulierbaren Kursentwicklung eines Indexes abhängt.
2. Kursverluste aus der Veräußerung von Hybridanleihen mit gestuften Zinsversprechen ohne Laufzeitbegrenzung, die keine Emissionsrendite aufweisen, sind nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG steuerwirksam, da die Vorschrift auf Wertpapiere, bei denen keine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und bei denen eine Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt und Kursgewinn ohne größeren Aufwand möglich ist, keine Anwendung findet.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AG 2016 S. 402 Nr. 11 BFH/NV 2016 S. 736 Nr. 5 VAAAF-69011