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BFH Beschluss v. - IX B 111/15

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1

Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

Leitsatz

Soll ein in der mündlichen Verhandlung beantragter Schriftsatznachlass nicht dazu dienen, auf überraschende Ermittlungen des FG zu reagieren, sondern lediglich dazu, auch schon vor der mündlichen Verhandlung möglichen und angesichts der streitigen Rechtsfragen angezeigten Tatsachenvortrag vorzubringen und zu belegen, so verletzt die Nichtgewährung des Schriftsatznachlasses nicht das rechtliche Gehör.

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 770 Nr. 5
FAAAF-69012

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