Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - V ZR 26/15

Gesetze: § 91a ZPO, § 97 Abs 2 ZPO, § 264 Nr 2 ZPO, § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 437 Nr 3 BGB

Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers bei Veräußerung des mangelhaften Grundstücks ohne Anspruchsabtretung; Erledigungserklärung und Umstellung auf Feststellungsantrag erst in der Berufungsinstanz; Kosten des Berufungsverfahrens

Leitsatz

1. Der Schadensersatzanspruch des Käufers besteht in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn er das mangelbehaftete Grundstück ohne Abtretung des Anspruchs veräußert hat (Bestätigung von Senat, Urteil vom , V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 und Abgrenzung von Senat, Urteil vom , V ZR 435/99, BGHZ 147, 320).

2a. Dass ein Kläger in der Lage war, eine (einseitige) Erledigungserklärung bereits vor dem erstinstanzlichen Gericht abzugeben, schließt eine solche Erklärung und die hiermit verbundene Umstellung auf einen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz nicht aus.

2b. Allerdings kommt in einem solchen Fall die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO in Betracht. Dem steht nicht entgegen, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt hat, auf die Notwendigkeit der Antragsumstellung hinzuweisen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:111215UVZR26.15.0

Fundstelle(n):
WM 2016 S. 1748 Nr. 36
SAAAF-69385

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank