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BGH Urteil v. - IV ZR 342/15

Gesetze: § 2205 S 3 BGB, § 2206 Abs 1 S 2 BGB

Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen Erwerb eines in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück

Leitsatz

Bei der Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 Satz 3 BGB ist beim Erwerb eines in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Testamentsvollstrecker persönlich kein Wertabschlag vorzunehmen, wenn sich durch den Vertrag sämtliche Miteigentumsanteile an dem Grundstück in seiner Hand vereinigen sollen (Fortführung von Senatsurteil vom , IV ZR 138/14, ZEV 2015, 482).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:240216UIVZR342.15.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2016 S. 793 Nr. 10
ErbBstg 2016 S. 126 Nr. 5
ErbStB 2016 S. 319 Nr. 10
NJW 2016 S. 1517 Nr. 21
NJW 2016 S. 8 Nr. 16
NJW-RR 2016 S. 457 Nr. 8
RAAAF-69436

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