Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Bundes gegen eine Optionskommune bei rechtswidriger Mittelverwendung - Haushaltsmittelveruntreuung durch Mitarbeiter der Optionskommune - fehlende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verzugszinsen - Rückzahlung der Verzugszinsen und Anspruch auf Prozesszinsen
Leitsatz
Als vom Bund zu tragende Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nur solche Ausgaben der Jobcenter zu bewerten, die sich im Rahmen der dem SGB II zugrunde liegenden Ziele, Zwecke und Prinzipien bewegen, nicht aber von Mitarbeitern des Jobcenters veruntreute Gelder.