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BSG Urteil v. - B 14 AS 50/14 R

Gesetze: § 6b Abs 1 SGB 2, § 6b Abs 2 S 1 SGB 2, § 6b Abs 5 SGB 2, Art 104a Abs 5 GG, Art 106 Abs 8 GG, § 291 BGB, § 284 BGB, § 288 BGB

Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Bundes gegen eine Optionskommune bei rechtswidriger Mittelverwendung - Haushaltsmittelveruntreuung durch Mitarbeiter der Optionskommune - fehlende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verzugszinsen - Rückzahlung der Verzugszinsen und Anspruch auf Prozesszinsen

Leitsatz

Als vom Bund zu tragende Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nur solche Ausgaben der Jobcenter zu bewerten, die sich im Rahmen der dem SGB II zugrunde liegenden Ziele, Zwecke und Prinzipien bewegen, nicht aber von Mitarbeitern des Jobcenters veruntreute Gelder.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:121115UB14AS5014R0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 22
MAAAF-69468

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