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BSG Urteil v. - B 2 U 2/14 R

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 Abs 1 S 2 SGB 4, § 1 Abs 3 SGB 4, § 26 Abs 2 Halbs 1 SGB 4 vom , § 27 Abs 2 S 1 SGB 4, § 160 SGB 7, § 168 SGB 7, § 133 BGB

Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung - Beginn der Verjährung - Entstehung des Erstattungsanspruchs - Verfallklausel - Ermessen - keine unzulässige Rechtsausübung - offensichtliche Erkennbarkeit der unrichtigen Beitragsentrichtung aufgrund rechtswidriger Veranlagung

Leitsatz

In der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge auch dann mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beitragsentrichtung, wenn der Erstattungsanspruch später oder erst nach Ablauf der Verjährungsfrist entsteht (Anschluss an = SozR 4-2400 § 27 Nr 6).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:171215UB2U214R0

Fundstelle(n):
XAAAF-69473

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