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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 631/12

Gesetze: AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Berücksichtigung von Verpflegungsgeld und eines Reinigungszuschusses im Zeitraum vom 1. Oktober 1971 bis 31. Dezember 1990.

Fundstelle(n):
VAAAF-69559

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