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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 6 KR 192/15 B

Gesetze: SGG § 172 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 2; SGB V § 49; SGB V a.F. § 46 Abs. 1 Nr. 5; SGB V § 44; SGB V § 46; SGB V § 192; SGG § 73a

Leitsatz

Leitsatz:

In der ärztlichen Mitteilung, der Versicherte werde arbeitsunfähig aus der (Rehabilitations-)Klinik entlassen, kann die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit iSv § 46 Abs 1 Nr 2 SGB V zu sehen sein. Dies kann nach § 192 SGB V für die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft eines versicherungspflichtigen Beziehers von Krankengeld genügen.

Fundstelle(n):
JAAAF-69631

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