Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
Leitsatz
1. Die Frage, ob das Körperschaftsteuerguthaben in den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts fällt, ist nicht von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung.
2. Fragen zur Anwendung des § 10 des UmwStG 1995 i.d.F. vor Inkrafttreten des SEStEG, wonach es bei der Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft zu einer Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens kommen kann, sind regelmäßig nicht von grundsätzlicher Bedeutung, da es sich um eine Übergangsregelung handelt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 784 Nr. 5 FAAAF-69693