Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners gegen die Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs
Leitsatz
Dem Antragsgegner steht gegen einen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Beschluss, mit dem das Prozesskostenhilfeverfahren an ein Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen wird, kein Rechtsmittel zu.
Die Bestimmungen über die Rechtsmittel bei einer Rechtswegentscheidung nach § 17a GVG sind im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entsprechend anwendbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:250216BIXZB61.15.0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 1520 Nr. 21 NJW 2016 S. 9 Nr. 15 WM 2016 S. 1763 Nr. 36 ZIP 2016 S. 739 Nr. 15 YAAAF-69921