Verlust der wirtschaftlichen Identität bei konzerninterner Aufwärtsverschmelzung; Abgrenzung zu Senatsurteil vom , I R 64/09
Leitsatz
Der durch einen zeitlichen Zusammenhang einer Anteilsübertragung mit der Betriebsvermögenszuführung indizierte sachliche Zusammenhang beider Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. Senatsurteil vom I R 64/09, BFHE 231, 522) ist bei einer konzerninternen Aufwärtsverschmelzung nicht durch den Hinweis widerlegt, es handele sich um eine Änderung der Unternehmensstruktur, die auch ohne zeitlichen Zusammenhang mit einer Anteilsübertragung innerhalb des Konzerns aus eigener Wirtschaftskraft möglich gewesen wäre (Abgrenzung zum Senatsurteil in BFHE 231, 522).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1058 Nr. 18 BB 2016 S. 1074 Nr. 18 BFH/NV 2016 S. 780 Nr. 5 GmbH-StB 2016 S. 221 Nr. 8 GmbHR 2016 S. 553 Nr. 10 HFR 2016 S. 549 Nr. 6 QAAAF-70011