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BFH Urteil v. - V R 3/15

Gesetze: UStG § 2, UStG § 10 Abs. 1 Satz 1, UStG § 10 Abs. 1 Satz 6, UStG 2 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 9, RL 2006/112/EG Art. 10, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, FGO § 118 Abs. 2

Beurteilung der Unternehmereigenschaft einer ausländische Betreuungskräfte vermittelnde Agentur; Bindung an Würdigung des FG

Leitsatz

1. Bei der Beurteilung der Selbständigkeit sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse anhand der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Kriterien im jeweiligen Einzelfall gegeneinander abzuwägen.

2. Der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch die Tatsacheninstanz kommt insoweit besondere Bedeutung zu. Der BFH ist an die Würdigung des FG gebunden, wenn diese möglich ist und das FG weder gegen Denkgesetze verstoßen noch wesentliche Umstände vernachlässigt hat. Ob auch ein anderes Ergebnis der Würdigung vertretbar gewesen wäre, ist nicht entscheidend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 795 Nr. 5
HFR 2016 S. 635 Nr. 7
AAAAF-70012

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