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BFH Beschluss v. - VII S 26/15

Gesetze: FGO § 133a, GG Art. 103 Abs. 1, GKG § 3 Abs. 2 Anlage 1 Nr. 6400

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den BFH bei einer Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung des BFH maßgebend; Kostenentscheidung nur bei kontradiktorischen Verfahren

Leitsatz

Im Fall der Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung des BFH ist allein die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den BFH maßgeblich; auf eine vermeintliche Gehörsverletzung durch das FG im Rahmen seiner mit der Beschwerde angegriffenen Entscheidung kommt es dagegen nicht an.

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Fundstelle(n):
OAAAF-70016

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