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BAG Urteil v. - 5 AZR 263/15 (A)

Gesetze: Anh 1 EUV 1178/2011, Art 21 Abs 1 EUGrdRCh, Art 15 Abs 1 EUGrdRCh, Art 267 AEUV

Verbot der Altersdiskriminierung - Berufsfreiheit

Leitsatz

1. Ist FCL.065 b des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in Art. 21 Abs. 1 GRC vereinbar?

2. Ist FCL.065 b des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit Art. 15 Abs. 1 GRC, wonach jede Person das Recht hat zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben, vereinbar?

3. Falls die erste und zweite Frage bejaht werden:

a) Fallen unter den Begriff des "gewerblichen Luftverkehrs" im Sinne der FCL.065 b bzw. der Bestimmung dieses Begriffs in FCL.010 des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 auch sog. Leerflüge im Gewerbebetrieb eines Luftverkehrsunternehmens, bei denen weder Fluggäste, noch Fracht oder Post befördert werden?

b) Fallen unter den Begriff des "gewerblichen Luftverkehrs" im Sinne der FCL.065 b bzw. der Bestimmung dieses Begriffs in FCL.010 des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 die Ausbildung und Abnahme von Prüfungen, bei denen der über 65-jährige Pilot sich als nicht fliegendes Mitglied der Crew im Cockpit des Flugzeugs aufhält?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:270116.B.5AZR263.15A.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 307 Nr. 5
DB 2016 S. 15 Nr. 5
DStR 2016 S. 14 Nr. 5
SAAAF-70298

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