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BSG Urteil v. - B 5 RS 6/14 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Überprüfungsverfahren darüber, ob die Beklagte die bisherige Höchstwertfestsetzung von Arbeitsentgelten, die die Klägerin während ihrer Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR (Sonderversorgungssystem Nr 3 der Anl 2 zum AAÜG) tatsächlich erzielt hat, im sog Überführungsbescheid zurücknehmen und zusätzlich Verpflegungsgeld und Reinigungszuschüsse als weitere Arbeitsentgelte feststellen muss.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:291015UB5RS614R0

Fundstelle(n):
GAAAF-70357

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