Gesetze: § 7 Abs 4 S 1 Alt 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 3 Nr 1 SGB 2, § 107 Abs 1 SGB 5, § 107 Abs 2 SGB 5
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Aufenthalt in einer Fachklinik für Drogentherapie - voraussichtliche Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten - Prognose zum Zeitpunkt der Aufnahme - vorhergehende Unterbringung in einer Übergangseinrichtung und Sozialhilfebezug - keine Anwendung der Rückausnahme nach § 7 Abs 4 S 3 Nr 1 SGB 2)
Leitsatz
Ein Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II besteht auch bei einer absehbar kurzzeitigen Krankenhausunterbringung, wenn der Antragsteller bereits unmittelbar zuvor in einer stationären Einrichtung untergebracht war und Leistungen nach dem SGB XII bezogen hatte.