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BVerwG Urteil v. - 9 C 1/15

Gesetze: § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 37 Abs 2 AO 1977, § 240 AO 1977, § 15 Abs 1 Nr 2 Buchst b KAG TH 2005, § 15 Abs 1 Nr 5 Buchst b KAG TH 2005

Zeitliche Wirkung der gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO); rückwirkender Wegfall von Säumniszuschlägen

Leitsatz

1. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wirkt auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes zurück, wenn das Gericht die Rückwirkung nicht zeitlich einschränkt.

2. Bei einem Abgabenbescheid lässt die uneingeschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs die vorher verwirkten Säumniszuschläge entfallen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:200116U9C1.15.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 313 Nr. 11
BB 2016 S. 277 Nr. 5
HFR 2017 S. 72 Nr. 1
EAAAF-70430

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