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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 R 2903/14

Gesetze: SGB VI § 43

Leitsatz

Leitsatz:

Wer aufgrund eines eingeschränkten Sehvermögens die üblichen Wegstrecken (vgl. , [...]) nur unter einer besonderen Gefahr zurücklegen kann, ist erwerbsgemindert (vgl. , [...]).

Fundstelle(n):
OAAAF-70457

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