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BFH Urteil v. - X R 3/14

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, FGO § 120 Abs. 2 Satz 1, ZPO § 418 Abs. 1, ZPO § 418 Abs. 2, ZPO § 182 Abs. 1, GewStG § 7 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1

Betriebsausgabenabzug für tatsächlich abgeflossenen Betrag trotz nicht erbrachter Eingangsleistung; Beweiswirkung der Eintragung des Zustellungsdatums in einer Zustellungsurkunde

Leitsatz

1. Der Betriebsausgabenabzug für einen tatsächlich abgeflossenen Betrag kann nicht deshalb versagt werden, weil der Zahlungsempfänger seiner vertraglichen Leistungspflicht zwar nicht nachgekommen ist, der Steuerpflichtige dies aber --wenn auch leichtfertig-- nicht erkannt hat.

2. Ein Verschulden des Steuerpflichtigen steht der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen nicht entgegen.

3. Die Beweiswirkung der Eintragung des Zustellungsdatums in einer Postzustellungsurkunde ist entkräftet, wenn der Zusteller beurkundet hat, dass eine vom BFH per Briefpost abgesandte Postsendung dem 600 km entfernten Empfänger noch am Tag der Absendung zugestellt worden sein soll.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 853 Nr. 15
BFH/NV 2016 S. 922 Nr. 6
DStZ 2016 S. 393 Nr. 11
EStB 2016 S. 217 Nr. 6
HFR 2016 S. 537 Nr. 6
KÖSDI 2016 S. 19831 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2016 S. 358
DAAAF-70507

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