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BAG Urteil v. - 8 AZR 54/14

Gesetze: § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 322 ZPO, § 366 Abs 2 BGB

Teilklage - Bestimmtheit des Klageantrags - Streitgegenstand

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über einen von der Beklagten im Wege der Widerklage geltend gemachten Schadensersatzanspruch in Höhe eines Teilbetrages von 1 Mio. Euro aus einem Gesamtbetrag iHv. 16.880.392,00 Euro.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:171215.U.8AZR54.14.0

Fundstelle(n):
KAAAF-70937

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